BEFÄHIGUNG
Berechtigung über die Durchführung von theoretischer und praktischer Prüfung über die Sachkunde nach dem Landeshundegesetz Niedersachsen.
ERLAUBNIS
Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8. a) TierSchG für das gewerbsmäßige Halten und Züchten von Hunden.